Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Kostenlose Lernforderung
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen.
Zum Bildungspaket gehören unter anderem die Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen. Die Kursgebühr wird demnach komplett übernommen. ür das Erreichen einer besseren Schulartempfehlung (z. B.Übertritt in das Gymnasium) kann keine Lernförderung gewährt werden.Nähere Infos erhalten Sie unter: https://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/26/Jobcenter-Soziales-OAK_BuT.pdf
Antrag auf Lernförderung/Verlängerung des Antrags – Vorgehensweise
- Ausfüllen des Antragsformulars durch die Eltern
- Bestätigung des Lernförderbedarfs durch die Schule/Lehrer
- Senden/Abgeben der Formulare an:
Zuständigkeit in Schwäbisch Gmünd:
- Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Familien mit niedrigen Einkommen ist das Jobcenter Ostalbkreis, Benzholzstr. 6, 73525 Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171/ 10484430 zuständig.
- Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag wenden sich bitte an die Stadt Schwäbisch Gmünd, Amt für Familie und Soziales, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd, Fr. Hägele, Zi. 1.27, Tel. 07171 / 603 – 5025
- Leistungsberechtigte nach dem SGB XII oder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz an die jeweiligen Leistungsträger.
- Leistungsberechtigte nach dem SGB XII oder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz an die jeweiligen Leistungsträger.
- Die Kursgebühr wird vom Gmünder-Lernhilfe-Bildungszentrum direkt mit der verantwortlichen Behörde abgerechnet.
- Die Lernförderung wird nur für jeweils sechs Monate gewährt. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird.